Besonders, wenn Sie wegen eines ersten Termins anrufen, ist es hilfreich, mit mir in den telefonischen Sprechzeiten Bedingungen, Wartezeiten und Terminplanungen abzusprechen.

Wir werden kurz über Ihren Anlass, Ihre Vorstellungen und Terminmöglichkeiten sprechen.
 
Dazu gehört auch die Einschätzung und Zumutbarkeit von Wartezeiten bei regelmäßigen Terminen. Eventuell bin ich Ihnen dann noch behilflich bei der Suche eines anderen Kollegen/einer Kollegin zum Vergleichen der Wartezeiten.


Nach dieser telefonischen Terminabsprache finden bis zu 5 vorbereitende Gespräche statt, die, wenn Sie das wünschen, von den Krankenkassen ohne Antrag übernommen werden. Es soll geklärt werden, ob eine Psychotherapie notwendig ist, und welche Ziele die Psychotherapie haben sollen und ob Sie und ich zu einer guten vertrauens- und hoffnungsvollen Zusammenarbeit finden..


Der Inhalt dieses sowie aller weiteren Therapiegespräche unterliegt natürlich der gesetzlichen Schweigepflicht.
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Meine psychotherapeutische Arbeit wird nach einem Antragsverfahren über Krankenkassen entsprechend der Gebührenordnung oder privat mit Ihnen abgerechnet werden. Die Krankenkassenbehandlung setzt voraus, dass Sie über krankheitswertige Beschwerden und Beeinträchtigungen klagen, die eine Diagnosestellung zulassen, der Sie zustimmen.
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