Besonders, wenn Sie wegen eines ersten Termins
anrufen, ist es hilfreich, mit mir in den telefonischen Sprechzeiten
Bedingungen, Wartezeiten und Terminplanungen abzusprechen.
Wir werden kurz über Ihren Anlass, Ihre Vorstellungen und
Terminmöglichkeiten sprechen.
Dazu gehört auch die Einschätzung und Zumutbarkeit von Wartezeiten
bei regelmäßigen Terminen. Eventuell bin ich Ihnen dann noch
behilflich bei der Suche eines anderen Kollegen/einer Kollegin zum
Vergleichen der Wartezeiten.
Nach dieser telefonischen Terminabsprache finden bis zu 5
vorbereitende Gespräche statt, die, wenn Sie das wünschen, von den
Krankenkassen ohne Antrag übernommen werden. Es soll geklärt werden,
ob eine Psychotherapie notwendig ist, und welche Ziele die
Psychotherapie haben sollen und ob Sie und ich zu einer guten
vertrauens- und hoffnungsvollen Zusammenarbeit finden..
Der Inhalt dieses sowie aller weiteren Therapiegespräche unterliegt
natürlich der gesetzlichen
Schweigepflicht.
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Meine psychotherapeutische Arbeit wird nach
einem Antragsverfahren über
Krankenkassen entsprechend der Gebührenordnung oder
privat mit Ihnen
abgerechnet werden. Die Krankenkassenbehandlung setzt voraus, dass
Sie über krankheitswertige Beschwerden und Beeinträchtigungen
klagen, die eine Diagnosestellung zulassen, der Sie zustimmen.